DSGVO-Implementierung und Web-Stat
Erfahren Sie, wie Sie Ihre Website mit Web-Stat DSGVO-bereit machen
Am 25. Mai 2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Ihr Zweck ist der Schutz der personenbezogenen Daten aller EU-Bürger. Unabhängig vom Standort Ihres Unternehmens, ob Sie eine Website mit EU-Besuchern besitzen oder Ihre Marketingkampagnen auf EU-Bürger abzielen, wirken sich diese Änderungen auf Sie aus.
Im Wesentlichen bedeutet die Verordnung, dass Sie alle Ihre personenbezogenen Datenverarbeitungsaktivitäten überprüfen und sicherstellen müssen, dass diese eingehalten werden.
Datenverarbeitungsaktivitäten auf Websites lassen sich in der Regel in zwei Arten einteilen:
Kontaktformulare, E-Mail-Abonnements usw., bei denen personenbezogene Daten ausdrücklich angefordert und direkt vom Benutzer übermittelt werden.
Cookies und Online-Tracking, bei denen Informationen ohne explizites Wissen des Benutzers gesammelt werden
Mit der Durchsetzung der DSGVO müssen Sie bewerten, welche Daten Sie in beiden Situationen sammeln, ob Sie diese Daten wirklich benötigen und warum, wie Sie sie sicher aufbewahren und den Benutzer informieren bzw. seine Zustimmung einholen.
Der erste Punkt bezieht sich auf Ihre eigene Website und wir sind an diesem Teil nicht beteiligt
Der zweite Punkt, „Cookies und Online-Tracking“, betrifft direkt Web-Stat und Ihre Nutzung unseres Dienstes.
Standardmäßig sammelt Web-Stat die IPs der Besucher, um sie ungefähr (Land und Stadt) zu lokalisieren. Die IP identifiziert jedoch keine natürliche Person. Wir wissen, dass ein Besucher auf einer Website war, wir wissen, was er auf dieser Website getan hat, wir wissen, ob er schon einmal dort war, aber wir wissen nicht, „wer“ dieser Besucher ist: Wir haben keine Möglichkeit, ihn oder sie persönlich zu identifizieren .
Bei Bedarf bieten wir die Option anonymisieren aller im Einstellungsfenster gesammelten IPs an
Bezüglich Cookies gibt es zwei Möglichkeiten. Bitte wählen Sie eines aus: